Für Arbeitssuchende


A.Die Bausteine unserer Vermittlung

B.Stellenangebote

C.Vertragsbedingungen/Preise


Die Bausteine unserer Vermittlung

Wir klären die Erwartungen zwischen Ihnen als Arbeitsuchende und uns. Anschließend legen wir den Leistungsumfang in unserer Zusammenarbeit fest.

Und so läuft es ab:

  • Wir prüfen und überarbeiten bei Bedarf Ihre Bewerbungsunterlagen.
  • Wir entwickeln mit Ihnen die Vermittlungsstrategie.
  • Wir recherchieren gemeinsam mit Ihnen wöchentlich nach Arbeitsstellen.
  • Wir bereiten sie gezielt auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Wir versenden Ihre Bewerbungsunterlagen an interessierte Arbeitgeber.
  • Wir bringen sie mit potentiellen Arbeitgebern in Kontakt.

Zum Bewerbungsformular geht es hier.

zurück zum Seitenanfang

Stellenangebote

Die teamwork Personal- und Arbeitsvermittlung inseriert auf dieser Seite bewusst keine Stellenangebote. Unsere Stellenausschreibungen sind auf der Jobbörse der Agentur für Arbeit und deren Kooperationspartnern hinterlegt. In unseren Ausschreibungen machen wir deutlich, dass wir an ihnen als Bewerber interessiert sind, mit ihnen Arbeit suchen und in den meisten Fällen auch finden. Die Praxis bestätigt die Richtigkeit dieses Weges. Unsere Bewerber verweilen bei uns im Durchschnitt 1-3 Monate, bis sie die von uns vermittelte Tätigkeit beginnen.

zurück zum Seitenanfang

Unsere Vertragsbedingungen für Bewerber
Vermittlung und Kosten auf der Basis des Vermittlungsgutscheins

  1. Der Bewerber hat der teamwork Arbeitsvermittlung die Kopie eines gültigen Vermittlungsgutscheins auszuhändigen. Das Original des Vermittlungsgutscheins wird der teamwork Arbeitsvermittlung innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Bewerber erfolgreich vermittelt wurde, ausgehändigt.

  2. Vergisst der Bewerber die Beantragung oder Erneuerung seines Vermittlungsgutscheins, trotz bestandener Anspruchsvoraussetzungen und wird er von uns während dieser Zeit vermittelt, stellen wir dem Bewerber die Kosten in Höhe von 2000,00€, die uns durch die Nichtvorlage des Vermittlungsgutschein entgangen sind in Rechnung. Sie sind zahlbar nach Aufnahme der von uns vermittelten Tätigkeit. Ratenzahlung kann vereinbart werden.

  3. Der Bewerber teilt unverzüglich mit, wenn er eine Arbeitsstelle über die Vermittlungstätigkeit der teamwork Arbeitsvermittlung angenommen hat. Prellt der Arbeitssuchende den Vermittler und dies kommt zu Tage, dann hat der Vermittler das Recht die entstandenen Kosten einzuklagen.

  4. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt oder Fortbestand des Vermittlungsgutscheines gelten die Kosten von Selbstzahlern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Vermittlung und Kosten bei Selbstzahlern

  1. Für den Bewerber stellen wir die Rechnung nach Aufnahme der von uns vermittelten Tätigkeit. Das Honorar ist 6 Wochen nach der Arbeitsaufnahme fällig und fristgerecht an uns zu zahlen. Ratenzahlung kann mit uns vereinbart werden.

  2. Wird dem Bewerber gekündigt oder kündigt er innerhalb der ersten 20 Arbeitstage, minimiert sich die Rechnungssumme auf eine Aufwandsgebühr von 200,00€.

  3. Erfüllt der Bewerber nach Abschluss des Vertrages die Anspruchsvoraussetzungen des Vermittlungsgutscheins und legt uns eine gültige Kopie vor, wird die Vermittlung auf der Basis des Vermittlungsgutscheins durchgeführt und es gelten die Kosten und Bedingungen für die Vermittlung mit Vermittlungsgutschein.

  4. Die Höhe des Honorars bei erfolgreicher Vermittlung liegt einmalig zwischen 35 und 50% des zukünftig erzielten vollen Bruttomonatslohnes und wird individuell vereinbart. Der Bruttolohn des Bewerbers wird an Hand des Arbeitsvertrages oder der Gehaltsabrechnung der teamwork Arbeitsvermittlung zur Honorarberechnung nachgewiesen.

3. Vertragskündigung

  1. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.

  2. Nach einer Laufzeit von einem Jahr gilt der Vertrag als gekündigt.

  3. Von der Kündigung sind laufende Bewerbungsverfahren ausgenommen. D.h. Verfahren, wo potentielle Arbeitgeber mit dem Bewerber in Kontakt gebracht und auf eine Einstellung des Bewerbers hingewirkt wurde. Kommt es bei diesen Arbeitgebern auch nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zur Arbeitsaufnahme und ist diese durch unsere Vermittlungsarbeit begründet, sind die vereinbarten Kosten (Originalvermittlungsgutschein bzw. Honorar) auszuhändigen bzw. zu zahlen.

  4. Bei Vertragskündigung verzichtet der Bewerber auf die Rückgabe seiner Bewerbungsunterlagen und stimmt deren Vernichtung zu, falls nichts anderes vereinbart ist.


zurück zum Seitenanfang

Pflichten teamwork Arbeitsvermittlung

  1. Die teamwork Arbeitsvermittlung verpflichtet sich entsprechend der Arbeitsmarktlage dem Bewerber mindestens einmal monatlich aktuelle Vermittlungsangebote entsprechend seines Beweberprofils zu unterbreiten. Liegen keine Vermittlungsangebote vor, wird der Bewerber darüber zeitnah informiert.